Anreise / Parken
ÖPNV
Benutzen Sie die Buslinie 475, Haltestelle Wahnsdorf Schulstraße
Fahrten alle 2h in beiden Richtungen bis nach Mitternacht aus und in Richtung Radebeul, Boxdorf und Reichenberg:
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Zu Fuß / Fahrrad
Gönnen Sie sich einen schönen Spaziergang mit tollen Ausblicken auf die Lößnitz nach Wahnsdorf über die Spitzhaustreppe oder den Eckertsweg. Auch über den Dorfgrund, Rieselgrund, via Reichenberg oder Boxdorf ist Wahnsdorf gut zu erreichen.
Stellplätze für Fahrräder finden Sie am Kindergarten „Zwergenland“ (Hintereingang vor dem grünen Tor). Auf dem Festgelände können keine Fahrräder geparkt werden. Aufgrund des Lagerfeuers und der Schauübung der Feuerwehr können Fahrräder am Dorfteich nur am Samstag geparkt werden.
Auto
Parkplätze befinden sich außerhalb des Festgeländes:
- Temporärer Parkplatz Höhe Altwahnsdorf 11, gegenüber der Wetterwarte
- Parkplätze des BfUL/Wetterwarte dürfen genutzt werden
- Kindergarten / Schulstraße (ca. 6 Plätze)
- Spitzhausstraße
- Reichenberger Straße
- Haußigstraße
Bitte halten Sie die Rettungs- und Zufahrtswege frei, und beachten Sie die StVO.
Festumzug
Die Aufstellung für den Umzug erfolgt am 23. August ab 12 Uhr im u.g. Bereich (siehe Karte in grün). Der Umzug startet um 13:15 Uhr in Richtung Altwahnsdorf. Der Umzug führt durch das Festgelände auf der Südseite des Dorfteiches.
Der Abgang erfolgt für Fußgänger über das Festgelände (Dorfteich Nordseite), für PKW über den Gartenweg und für Traktoren / Pferdewagen über den Weg hinter den Gärten auf der Nordseite. Anlieger die beim Umzug dabei sind, können über diese Wege direkt ihre Grundstücke ansteuern.

Festgelände, Straßensperrung und Parkverbot
Bereich: Dorfplatz Wahnsdorf, Altwahnsdorf zwischen Einmündung Spitzhausstraße bis Hausnr. 75/82
Straßensperrung und Park-/Halteverbot: von Donnerstag, 21. August, ca. 8 Uhr bis Montag, 25. August, ca. 16 Uhr
Umleitung: Die Ortsdurchfahrt ist gesperrt. Ortskundige benutzen bitte den Gartenweg zur Umfahrung des Festgeländes. Weiterhin ist der Dorfgrund in beide Richtungen befahrbar.
Bitte beschränken Sie die Fahrten zu Ihrem Grundstück vor allem zwischen Freitag, 16 Uhr bis Sonntag, 18 Uhr auf das absolute Minimum, oder parken Sie ihr Fahrzeug außerhalb des Festgeländes. Die Zufahrt zu Ihrem Grundstück wird jederzeit gewährleistet.
